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Wer die Abitur-Prüfung besteht, erhält das

Zeugnis der „Allgemeinen Hochschulreife“.

Dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an allen Hochschulen und Universitäten der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern der Europäischen Union.

 

Wer die gymnasiale Oberstufe nach Jahrgangsstufe 12 oder 13 ohne Abitur verlässt, erhält bei im Durchschnitt ausreichenden Leistungen eine Bescheinigung über den schulischen Teil der

 Fachhochschulreife nach Jahrgang 12.

(Die volle Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn ein einjähriges Praktikum oder eine Berufsausbildung abgeschlossen worden ist. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an der Fachhochschule.)

 

Auch nach dem 11. Jahrgang kann bei im Durchschnitt ausreichenden Leistungen ein wichtiger Schulabschluss erreicht werden, nämlich die

 Fachhochschulreife nach Jahrgang 11.

(Nach anschließender Lehre oder einem anderen Ausbildungsgang von mindestens zwei Jahren kann das Studium an einer Fachhochschule aufgenommen werden. Nähere Informationen können beim Arbeitsamt eingeholt werden.)