Sekundarstufe I
Von Klasse 5 bis Klasse 9 gehen Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule jeweils ohne Versetzung in die nächst höhere Klasse über. Lernschwächen und Lernausfällen in einzelnen Fächern begegnet die Gesamtschule mit gezielten Fördermaßnahmen bzw. mit der Möglichkeit, dass in unterschiedlichen Fachleistungskursen gelernt werden kann. Die Klassenkonferenz kann aber auch den Verbleib in der bisherigen Klasse empfehlen, wenn die Fördermöglichkeiten der Schule ohne Erfolg ausgeschöpft sind. Die Entscheidung liegt nach sorgfältiger Beratung durch die Schule bei den Eltern, die eine Wiederholung auch von sich aus beantragen können.




